AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Erwerb von HotelPass-Produkten der IPV GmbH
Stand: August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb der von der
IPV GmbH
Am Wiesengrund 1
40764 Langenfeld
Deutschland
Geschäftsführer: Mike Iffert
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 19928
USt-IdNr.: DE 119362398
E-Mail: info@gutscheinreisen24.de
Telefon: +49 (0)2173 / 40 99 182
angebotenen HotelPass-Produkte über den von der IPV GmbH betriebenen Online-Shop.
(2) Die IPV GmbH verkauft die HotelPass-Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(3) Das Angebot des Online-Shops richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Diese AGB regeln den Erwerb des HotelPass bei der IPV GmbH. Die spätere Registrierung und Nutzung der Buchungsplattform sowie die Vermittlung und Buchung konkreter Hotelaufenthalte können ergänzenden Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers, Vermittlers und Partnerhotels unterliegen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Funktionsweise des HotelPass
(1) Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und der IPV GmbH ist der Erwerb eines HotelPass in der vom Kunden ausgewählten Variante.
(2) Die IPV GmbH erwirbt die zur Nutzung der HotelPass-Produkte erforderlichen anonymen Aktivierungs- bzw. Gutscheincodes von:
World Consulting Service Ltd Inc. (WCS)
2701 Centerville Road
Wilmington, DE 19808
USA
und verkauft diese HotelPass-Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(3) Nach erfolgreichem Erwerb erhält der Kunde von der IPV GmbH einen anonymen Aktivierungs- bzw. Gutscheincode. Dieser ermöglicht nach Registrierung die Nutzung der dem jeweiligen HotelPass zugeordneten Leistungen bei den teilnehmenden Partnerhotels nach Maßgabe der jeweiligen Verfügbarkeit und Buchungsbedingungen.
(4) Mit dem Erwerb eines HotelPass wird noch kein Vertrag über einen konkreten Hotelaufenthalt geschlossen. Insbesondere wird kein bestimmtes Hotel, Reiseziel, Reisedatum oder Zimmer reserviert.
(5) Die IPV GmbH erbringt selbst keine Beherbergungsleistungen und tritt nicht als Reiseveranstalter auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der HotelPass-Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Der Kunde wählt den gewünschten HotelPass aus und durchläuft den elektronischen Bestellprozess.
(3) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
(4) Durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung des ausgewählten HotelPass ab.
(5) Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung eine elektronische Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
(6) Die Einzelheiten des Vertragsschlusses richten sich ergänzend nach dem im Online-Shop dargestellten Bestellablauf.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise.
(2) Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung im Checkout angezeigt.
(3) Der Kaufpreis für den HotelPass wird ausschließlich an die IPV GmbH gezahlt.
(4) Der Kaufpreis des HotelPass umfasst nicht die bei der späteren Nutzung eines Partnerhotels anfallende obligatorische Verpflegungspauschale sowie gegebenenfalls anfallende Kurtaxen, Ortstaxen, Tourismusabgaben oder sonstige lokale Abgaben.
(5) Auf diese zusätzlichen Kosten wird der Kunde im Online-Shop sowie im Zusammenhang mit der späteren Hotelbuchung hingewiesen.
§ 5 Digitale Bereitstellung
(1) Der HotelPass wird ausschließlich digital bereitgestellt.
(2) Nach erfolgreichem Abschluss des Bestell- und Zahlungsvorgangs erhält der Kunde den zu seinem HotelPass gehörenden Aktivierungs- bzw. Gutscheincode an die von ihm bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.
(3) Ein postalischer Versand erfolgt nicht.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Empfang der E-Mail technisch zu ermöglichen.
(5) Der von der IPV GmbH übermittelte Code ist bei Bereitstellung grundsätzlich aktivierungsfähig und kann vom Kunden unmittelbar registriert werden.
§ 6 Registrierung, Aktivierung und Gültigkeit
(1) Zur Nutzung des HotelPass registriert der Kunde den von der IPV GmbH erhaltenen Code über die hierfür vorgesehene Registrierungs- und Buchungsplattform Gutscheinreisen24.de.
(2) Für die Registrierung besteht keine von der IPV GmbH festgelegte Aktivierungsfrist.
(3) Für die HotelPass-Varianten mit 3, 7 oder 14 Nächten beginnt mit erfolgreicher Registrierung eine Gültigkeitsdauer von 60 Monaten.
(4) Für den 365 Nights HotelPass beginnt mit erfolgreicher Registrierung eine Nutzungs- und Gültigkeitsdauer von 365 Tagen.
(5) Vor der Registrierung ist der anonym ausgegebene HotelPass grundsätzlich nicht personenbezogen
und kann verschenkt oder auf eine andere Person übertragen werden.
(6) Mit Registrierung wird der HotelPass dem registrierten Inhaber zugeordnet. Nach erfolgter Registrierung ist der HotelPass personengebunden und grundsätzlich nicht mehr auf andere Personen übertragbar.
§ 7 HotelPass für 3, 7 oder 14 Nächte
(1) Der HotelPass für 3, 7 oder 14 Nächte berechtigt während seiner Gültigkeitsdauer zur Nutzung der jeweils erworbenen Anzahl von Übernachtungen für zwei Personen in einem Doppelzimmer bei teilnehmenden Partnerhotels.
(2) Die enthaltenen Übernachtungen müssen nicht zusammenhängend genutzt werden.
(3) Es besteht keine Mindestanzahl von Übernachtungen pro Aufenthalt.
(4) Die verfügbaren Nächte können innerhalb der Gültigkeitsdauer beliebig auf mehrere Aufenthalte und unterschiedliche teilnehmende Partnerhotels aufgeteilt werden.
(5) Jede konkrete Nutzung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des ausgewählten Partnerhotels und der für die jeweilige Buchung geltenden Bedingungen.
(6) Nicht genutzte Nächte können innerhalb der Gültigkeitsdauer für weitere Aufenthalte eingesetzt werden.
§ 8 365 Nights Hotel Pass
(1) Der 365 Nights HotelPass ermöglicht dem registrierten Inhaber während einer Nutzungsdauer von 365 Tagen ab Aktivierung die Nutzung teilnehmender Partnerhotels ohne festgelegte Begrenzung der Anzahl der Hotelübernachtungen.
(2) Der 365 Nights HotelPass unterliegt grundsätzlich keiner festen Personenbegrenzung.
(3) Der registrierte Inhaber kann vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit, Kapazität und Buchungsbedingungen des Partnerhotels mehrere Doppelzimmer für gemeinsam mit ihm reisende Personen buchen.
(4) Der HotelPass kann damit insbesondere für gemeinsame Aufenthalte mit Familienangehörigen, Freunden oder anderen Begleitpersonen genutzt werden.
(5) Zwingende Voraussetzung für jede Nutzung ist, dass der registrierte Inhaber des 365 Nights HotelPass selbst an dem jeweiligen Hotelaufenthalt teilnimmt.
(6) Eine Nutzung des 365 Nights HotelPass ausschließlich für Aufenthalte Dritter, an denen der registrierte Inhaber selbst nicht teilnimmt, ist ausgeschlossen.
(7) Die fehlende feste Personenbegrenzung stellt keine Garantie dafür dar, dass ein Hotel zu einem bestimmten Termin eine bestimmte Anzahl von Doppelzimmern zur Verfügung stellt. Anzahl und Verfügbarkeit der buchbaren Zimmer richten sich nach den tatsächlichen Kapazitäten und den Bedingungen des jeweiligen Partnerhotels.
(8) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Hotel, einen bestimmten Termin, eine bestimmte Anzahl von Zimmern oder eine bestimmte Zimmerkategorie besteht nicht.
§ 9 Partnerhotels und Verfügbarkeit
(1) Der HotelPass kann bei den zum jeweiligen Zeitpunkt teilnehmenden Partnerhotels nach Maßgabe der jeweiligen Verfügbarkeit eingesetzt werden.
(2) Die Zusammensetzung des Hotelportfolios kann sich während der Gültigkeitsdauer des HotelPass verändern. Einzelne Hotels können hinzukommen oder aus dem Angebot ausscheiden.
(3) Ein Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Partnerhotel während der gesamten Gültigkeitsdauer Bestandteil des Hotelangebots bleibt, besteht nicht.
(4) Die Partnerhotels können für HotelPass-Nutzer gesonderte bzw. begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung stellen. Daher kann es vorkommen, dass ein Hotel über andere Vertriebswege noch regulär buchbare Zimmer anbietet, während das für HotelPass-Nutzer vorgesehene Kontingent für den gewünschten Zeitraum bereits ausgeschöpft ist.
(5) Der HotelPass begründet keinen Anspruch auf die Buchung eines bestimmten Hotels, eines bestimmten Reiseziels, eines bestimmten Termins, einer bestimmten Zimmerkategorie oder – beim 365 Nights HotelPass – einer bestimmten Anzahl von Zimmern.
§ 10 Buchungsplattform und Buchungsverfahren
(1) Nach Registrierung des HotelPass erhält der Kunde über die dafür vorgesehene Plattform Zugang zu den verfügbaren Partnerhotels und Buchungsmöglichkeiten.
(2) Je nach Partnerhotel können unterschiedliche Buchungsverfahren angeboten werden.
Direkt buchbare Hotels
Bei entsprechend gekennzeichneten Partnerhotels kann der Kunde die vorgesehene Buchungsmöglichkeit nutzen und den konkreten Aufenthalt mit dem jeweiligen Hotel vereinbaren.
Hotels mit Buchungsvoranfrage:
Bei anderen Partnerhotels übermittelt der Kunde zunächst eine Buchungsvoranfrage an WCS. WCS stimmt die gewünschte Verfügbarkeit mit dem jeweiligen Partnerhotel ab und übermittelt dem Kunden anschließend die entsprechende Rückmeldung bzw. Buchungsbestätigung.
(3) Eine Buchung ist erst verbindlich, wenn sie nach dem für das betreffende Partnerhotel vorgesehenen Buchungsverfahren bestätigt wurde.
(4) Für die Nutzung der Buchungsplattform und die Vermittlung einer konkreten Hotelbuchung gelten ergänzend die hierfür bereitgestellten AGB von WCS.
§ 11 Beherbergungsvertrag und Rolle der IPV GmbH
(1) Mit dem Kauf des HotelPass bei der IPV GmbH wird noch kein Beherbergungsvertrag geschlossen.
(2) Der Vertrag über den später konkret ausgewählten Hotelaufenthalt kommt unmittelbar zwischen dem Kunden bzw. Gast und dem jeweiligen Partnerhotel zustande.
(3) WCS ist im Zusammenhang mit der konkreten Hotelbuchung als Vermittler tätig.
(4) Die IPV GmbH wird nicht Vertragspartner des jeweiligen Beherbergungsvertrages und erbringt selbst keine Hotel- oder Beherbergungsleistungen.
(5) Die IPV GmbH tritt insbesondere nicht als Reiseveranstalter auf. Der Erwerb des HotelPass bei der IPV GmbH stellt keine Buchung einer Pauschalreise dar.
(6) Die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der IPV GmbH aus dem zwischen ihr und dem Kunden geschlossenen Vertrag über den Erwerb und die ordnungsgemäße Bereitstellung des HotelPass bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Obligatorische Verpflegungspauschale
(1) Voraussetzung für die Nutzung der über den HotelPass verfügbaren Übernachtungsmöglichkeiten ist grundsätzlich die Buchung und Bezahlung der für das jeweilige Partnerhotel ausgewiesenen obligatorischen Verpflegungspauschale.
(2) Die Verpflegungspauschale wird pro Person und Übernachtung berechnet.
(3) Die Verpflegungspauschale ist nicht im Kaufpreis des HotelPass enthalten und fällt zusätzlich an.
(4) Die jeweilige Höhe bzw. der für die konkrete Buchung maßgebliche Betrag ist vor Abschluss der jeweiligen Hotelbuchung bzw. Buchungsanfrage einsehbar.
(5) Die Verpflegungspauschale umfasst mindestens Halbpension, grundsätzlich bestehend aus Frühstück und Abendessen. Je nach Partnerhotel kann sie weitere Leistungen oder Bestandteile umfassen, die im jeweiligen Buchungsangebotausgewiesen werden.
(6) Die Höhe der Verpflegungspauschale kann abhängig vom jeweiligen Hotel, der Saison, dem Buchungszeitraum und weiteren vom Hotel festgelegten Faktoren variieren
(7) WCS zieht die Verpflegungspauschale ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Partnerhotels als Inkassobevollmächtigter ein.
(8) Die IPV GmbH ist weder Zahlungsempfänger noch wirtschaftlicher Empfänger der Verpflegungspauschale.
§ 13 Weitere Kosten und örtliche Abgaben
Kurtaxen, Ortstaxen, Tourismusabgaben und vergleichbare örtliche oder behördliche Abgaben sind nicht im Kaufpreis des HotelPass enthalten.
Soweit solche Abgaben anfallen, sind sie nach den Bestimmungen des jeweiligen Hotels bzw. Reiseziels zusätzlich vom Gast zu entrichten.
§ 14 Stornierung und Änderung konkreter Hotelbuchungen
(1) Für die Stornierung, Änderung, Umbuchung oder Nichtanreise im Zusammenhang mit einem bereits gebuchten Hotelaufenthalt gelten die bei Abschluss der jeweiligen Hotelbuchung mitgeteilten Stornierungs- und Buchungsbedingungen des jeweiligen Partnerhotels.
(2) Dies gilt insbesondere auch für ausdrücklich als nicht stornierbar bzw. „Non-Refundable“ gekennzeichnete Buchungen.
(3) Die Stornierung einer konkreten Hotelbuchung ist rechtlich vom Widerruf des ursprünglichen Kaufvertrages über den HotelPass bei der IPV GmbH zu unterscheiden.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 15 Kein gesetzliches Widerrufsrecht für konkrete termingebundene Hotelbuchungen
Für einen konkret abgeschlossenen Beherbergungsvertrag, der einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
Dies betrifft ausschließlich die spätere konkrete Hotelbuchung und ist vom gesetzlichen Widerrufsrecht hinsichtlich des im Fernabsatz erfolgten Erwerbs des HotelPass bei der IPV GmbH zu unterscheiden.
§ 16 Support der IPV GmbH
(1) Die IPV GmbH bietet ihren HotelPass-Kunden ergänzend einen Kundenservice per E-Mail und Telefon an.
(2) Dieser Support dient insbesondere der Unterstützung bei allgemeinen Fragen zum HotelPass, zur Registrierung, bei Login- oder technischen Problemen sowie bei allgemeinen Fragen zur Nutzung der Buchungsplattform und zu Partnerhotels.
(3) Soweit eine Buchungsanfrage durch WCS bearbeitet wird, erfolgt die eigentliche Abstimmung der Verfügbarkeit mit dem jeweiligen Partnerhotel durch WCS.
(4) Die Bereitstellung des Kundenservices durch die IPV GmbH führt nicht dazu, dass die IPV GmbH Vermittler oder Vertragspartner des jeweiligen Beherbergungsvertrages wird.
§ 17 Nicht genutzte Leistungen und Barauszahlung
(1) Nicht genutzte Übernachtungen der HotelPass-Varianten 3, 7 und 14 Nächte können innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer nach Maßgabe der Produkt- und Buchungsbedingungen für weitere Aufenthalte eingesetzt werden.
(2) Nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung nicht in Anspruch genommener Übernachtungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
(3) Eine Barauszahlung des HotelPass oder nicht in Anspruch genommener Übernachtungen ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden entgegenstehen.
§ 18 Widerrufsrecht beim Erwerb des HotelPass
(1) Verbrauchern steht beim Erwerb des HotelPass im Fernabsatz das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der im Online-Shop gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung zu.
(2) Die bloße Übermittlung des HotelPass-Codes durch die IPV GmbH oder dessen Aktivierung wird in diesen AGB nicht pauschal mit einem Erlöschen des gesetzlichen Widerrufsrechts gleichgesetzt.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist die IPV GmbH berechtigt, den dem widerrufenen Vertrag zugeordneten HotelPass-Code zu sperren bzw. sperren zu lassen und dadurch dessen weitere Nutzung zu verhindern.
(4) Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist und zur Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
§ 19 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen der IPV GmbH aus dem Kaufvertrag über den HotelPass gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsvorschriften.
(2) Die IPV GmbH haftet insbesondere unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die IPV GmbH ist nicht Erbringer der später vom Partnerhotel geschuldeten Beherbergungs-, Verpflegungs- und sonstigen Hotelleistungen.
(4) Ansprüche aufgrund von Mängeln des konkreten Hotelaufenthalts – beispielsweise hinsichtlich Zimmerausstattung, Verpflegung oder sonstiger vom Hotel zu erbringender Leistungen – sind grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner des Beherbergungsvertrages geltend zu machen.
(5) Eine Haftung der IPV GmbH für eigene Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
§ 20 Personenbezogene Daten und WCS
(1) Beim Verkauf des HotelPass übermittelt die IPV GmbH im Rahmen des beschriebenen Geschäftsmodells keine personenbezogenen Kundendaten allein aufgrund des Erwerbs des HotelPass an WCS.
(2) Der Kunde erhält von der IPV GmbH einen anonymen Aktivierungs- bzw. Gutscheincode.
(3) Personenbezogene Daten werden WCS erst zur Verfügung gestellt, wenn der Kunde den HotelPass selbst über die vorgesehene Plattform registriert und dort die erforderlichen personenbezogenen Daten eingibt.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die IPV GmbH richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung der IPV GmbH.
(5) Für die anschließende Datenverarbeitung im Verantwortungsbereich von WCS gelten die dort bereitgestellten Datenschutzinformationen.
§ 21 Anwendbares Recht
(1) Für das Vertragsverhältnis über den Erwerb des HotelPass zwischen der IPV GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich Anwendung finden.
§ 22 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.